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Rechtsinformation

Organtransplantation – die rechtlichen Rahmenbedingungen

Zum Jahresbeginn berichteten die Fachzeitschriften für das Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr von einem signifikanten Anstieg der Spendenbereitschaft der Deutschen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden im vergangenen Jahr 3448 Spenderorgane entnommen. Das sind 325 mehr als im Vorjahr.

Dass für viele schwerkranke Menschen eine Organtransplantation die letzte Chance ist, um weiterleben zu können, wird der Bevölkerung nicht zuletzt auf Grund zahlreicher Medienberichte, aber auch durch Erfahrungen im Familien- oder Freundeskreis, immer mehr bewusst. Ist die persönliche Entscheidung für eine Spende gefallen, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, die in Deutschland überwiegend durch das Transplantationsgesetz vorgegeben sind.

Die folgende Information beschreibt,
  • welche rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt,
  • was potentielle Spenderinnen und Spender beachten müssen und
  • wie die Spendebereitschaft dokumentiert werden kann.


Die Information ist für juristische Laien erstellt worden und richtet sich an alle Menschen, die sich mit dem gesetzlichen Hintergrund einer Organtransplantation beschäftigen wollen.
Sie wurde von der Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner in München im September 2004 erstellt.
Zuletzt geändert am: 26.10.2004
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