Rechtsinformation
Schutz von Patientendaten – Schweigepflicht
Bei einem Arztbesuch gehen Sie zu Recht davon aus, dass Ihr Arzt das, was Sie ihm anvertrauen, nicht weitererzählen darf. Er ist an die Schweigepflicht gebunden.
Diese Schweigepflicht ist für beide Seiten – Arzt und Patient – bedeutsam. Sie als Patient können Ihrem Arzt alles anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, später von dritter Seite hierauf angesprochen zu werden. Der Arzt sollte seinerseits sicher sein können, dass Sie ihm alles für die Behandlung Wichtige mitteilen, ohne etwas zurückzuhalten.
Weil die Schweigepflicht so wichtig ist, gilt sie für einen großen Personenkreis. Oder war Ihnen bekannt, dass nicht nur Ärzte, sondern beispielsweise auch Sprechstundenhilfen, Apotheker oder Krankengymnasten an die Schweigepflicht gebunden sind? Oder, dass Ihr Arzt grundsätzlich nicht einmal der Polizei gegenüber Auskünfte erteilen darf?
Die Rechtsinformationen werden in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner (in München, Berlin und Frankfurt) zusammengestellt.
Zuletzt geändert am: 26.06.2003