Einführung
Einsichtsrechte in Krankenunterlagen
Ärzte sind im Rahmen einer Behandlung von Patienten verpflichtet, die dafür wichtigen Befunde, Behandlungen und Beobachtungen aufzuzeichnen und diese Dokumentation mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss so eindeutig und aussagekräftig sein, dass sie für den behandelnden Arzt selbst als Rechenschaft über Diagnose und Therapie dienen kann und auch für mit- und weiterbehandelnde Ärzte als Informationsquelle aussagekräftig ist. Die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht umfasst alle Informationen und Befunde, die zur Diagnose geführt haben. Die Dokumentation enthält die Diagnose sowie Angaben über Therapie, Krankheits- und Behandlungsverlauf. All diese Dokumente bilden die Krankenunterlagen.
Zuletzt geändert am: 25.03.2003