Rechtsinformationen
Anspruch auf Arzneimittelversorgung
Auf welche Arzneimittel-Versorgung habe ich als Patient Anspruch?
Dank ständiger Innovationen und Fortschritte der Pharmaforschung lassen sich heutzutage selbst schwere Erkrankungen, die früher tödlich verliefen, lebensrettend mit Arzneimitteln therapieren. Allerdings ist der Preis für Medikamente in der Regel recht hoch. Dies ist einer der Gründe dafür, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen zehn Jahren gestiegen sind. Zu den Kostendämpfungsmaßnahmen gehört unter anderem, dass bestimmte Arzneimittelgruppen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden und der Versorgungsanspruch der Versicherten auf diese Weise eingegrenzt wird. Letzte Streichungen brachte das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkassen (GMG) mit Wirkung zum 01. Januar 2004.
Der folgende Text umreißt, welche Ansprüche auf Versorgung mit Arzneimitteln Versicherte haben, welche Arzneimittel von der Krankenkasse finanziert werden und für welche Arzneimittel die Krankenkassen eine Finanzierung nicht (mehr) übernehmen.
Die Regelungen zur Kostenübernahme betreffen
- verschreibungspflichtige Arzneimittel, also solche Medikamente und Wirkstoffe, die man nur bekommen kann, wenn ein Arzt/eine Ärztin ein entsprechendes Rezept ausgestellt hat.
- apothekenpflichtige Arzneimittel, für die man kein Rezept braucht, die allerdings nur in Apotheken gekauft werden können.
Die Information ist für juristische Laien erstellt worden und richtet sich an alle Menschen, die sich mit dem rechtlichen Hintergrund der Kostenübernahme von Arzneimitteln beschäftigen wollen.
Sie wurde von der Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner in München im Dezember 2004 erstellt.
Zuletzt geändert am: 25.01.2005