Arzneimittelversorgung
Besonderheiten bei Bagatellerkrankungen und Lifestyle-Präparaten
Nicht alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel dürfen, wie schon ausgeführt, automatisch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Ausgenommen sind Arzneimittel zur Behandlung von Bagatellerkrankungen und so genannte Lifestyle-Präparate. Eine Verordnung dieser Arzneimittel kann der Arzt natürlich auf Privatrezept vornehmen, wenn der Patient dies verlangt und der Arzt ihn darauf hingewiesen hat, dass er die Kosten für das Arzneimittel in voller Höhe selbst zu bezahlen hat.
Zuletzt geändert am: 17.12.2004