Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Gezielte Ultraschalluntersuchungen
Ultraschalldiagnostik oder Eingriffskontrolle mit Ultraschall
Neben den Screeninguntersuchungen sehen die Mutterschaftsrichtlinien gezielte Ultraschalluntersuchungen für den Fall vor, dass während der Schwangerschaft Hinweise auf Störungen auftreten. Das ist zum Beispiel bei Blutungen oder bereits bekannten Erkrankungen der werdenden Mutter der Fall.
Tabelle 1. Beispiele für Ultraschalluntersuchungen zur Überwachung der Schwangerschaft
- Wiederholte oder anhaltende Blutungen
- Frühschwangerschaft bei liegendem Intrauterinpessar, bei Gebärmuttermyomen oder Eierstocktumor
- Zur Nachkontrolle von Eingriffen in die Gebärmutter
- Bei vorzeitigem Blasensprung und/oder vorzeitiger Wehentätigkeit
- Zur Kontrolle oder gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestätigung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Föten
- Verdacht auf vorzeitige Plazentalösung
- Ultraschallkontrolle bei gestörtem Geburtsverlauf z.B. vor, während und nach äußerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schädellage
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Außerdem kann Ultraschall eingesetzt werden, um einen Eingriff zu überwachen, wie zum Beispiel eine Fruchtwasserentnahme. Dann ist die Ultraschalltechnik nicht das Diagnoseverfahren, sondern sie dient der Unterstützung anderer diagnostischer Tests. Die folgende Übersicht listet Untersuchungen auf, die besondere Kenntnisse der Untersucher erfordern.
Tabelle 2. Besondere Ultraschalluntersuchungen
- Intrauterine Eingriffe wie Fruchtwasserpunktion (Amniozentese),
- Entnahme von Zellen aus der sich entwickelnden Plazenta (Chorionzottenbiopsie),
- Entnahme von Blut des Föten oder Punktion von Körperhöhlen oder Gefäßen,
- Blutübertragungen u.a.
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Eine besondere Form der Ultraschalluntersuchung ist die Doppleruntersuchung. Mit ihr können vor allem Störungen im Blutfluss entdeckt werden. Diese können zum Beispiel bei Durchblutungsstörungen der Plazenta, Veränderungen der Nabelschnur oder bei Herzfehlern des Kindes eine Rolle spielen. Auch diese Untersuchungstechnik wird im Rahmen gezielter Untersuchungen eingesetzt.
Tabelle 3. Gründe für eine dopplersonografische Untersuchung
Gründe für eine dopplersonografische Untersuchung können zum Beispiel sein:
- wenn ein Verdacht besteht, der Fötus nicht wächst
- wenn durch die Schwangerschaft ein Bluthochdruck, oder bedrohliche Veränderungen der kleinen Blutgefäße mit Wasseransammlung im Körper und Eiweißausscheidung sowie Krampfneigung (Präeklampsie oder Eklampsie) ausgelöst werden,
- wenn schon einmal ein Kind zu klein geboren wurde oder vor der Geburt abgestorben ist (intrauteriner Fruchttod),
- wenn bei den fetalen Herztönen auffällige Geschwindigkeiten registriert wurden (Herzfrequenz),
- wenn ein begründeter Verdacht auf eine Fehlbildung oder Erkrankung des Feten besteht,
- wenn der Verdacht auf eine Herzerkrankung oder einen Herzfehler besteht.
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Zuletzt geändert am: 24.01.2005