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Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Wissenschaftliche Bewertung

  • Die routinemäßige Ultraschalluntersuchung scheint keine Nebenwirkungen zu haben. Der Nutzen von drei gegenüber zwei Untersuchungen ist wissenschaftlich nicht gesichert.

  • Die zweite und die dritte, nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall-Untersuchung unterscheiden sich nur darin, dass bei der dritten Untersuchung die Kindslage ermittelt wird. Ein erfahrener Untersucher kann die Lage des Kindes aber auch ertasten. Wenn die Ultraschall-Untersuchungen in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche von einem kompetenten Untersucher durchgeführt werden, ergibt eine weitere Ultraschall-Untersuchung keine neuen Erkenntnisse, zumal auch noch andere allgemeine Vorsorgeuntersuchungen möglich sind. Die vorhandenen wissenschaftlichen Studien zeigen nicht, dass die dritte Untersuchung wertvollen medizinischen Mehrgewinn erbringt, da bei Verdacht auf eine Störung bereits nach der zweiten Ultraschalluntersuchung spezielle diagnostische Maßnahmen durchgeführt werden können.

  • Es hängt von der Qualifikation des Untersuchers ab, ob vorhandene Störungen richtig erkannt werden.

  • Die Untersuchung hat einen psychologischen Nutzen für die werdende Mutter und den werdenden Vater.
Zuletzt geändert am: 20.01.2005
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