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Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Ultraschalluntersuchung zur Überwachung der Schwangerschaft

Die Ultraschall-Screeninguntersuchung

Die Routine-Ultraschalluntersuchung ist eine so genannte Screeninguntersuchung (Siebtest, Aussonderungstest). Sie wird im Verlauf jeder normalen Schwangerschaft dreimal durchgeführt, auch ohne dass ein Anhalt für eine Störung vorliegt. Dabei soll erkannt werden, ob die Schwangerschaft normal verläuft.
  • Die Untersuchung wird allen Schwangeren angeboten.
  • Die Untersuchung dient nicht dazu, eine bestimmte Krankheit oder Störung zu diagnostizieren.
  • Wenn Hinweise auf möglicherweise vorliegende Störungen der Schwangerschaft oder eine Gefährdung von Mutter und Kind entdeckt werden, sollen diese frühzeitig abgeklärt sowie, wenn nötig, behandelt werden.

Ziel der Untersuchungen ist es, eine Risikoschwangerschaft oder eine
drohende Risikogeburt durch folgende Aspekte frühzeitig zu erkennen:
  • Die genaue Bestimmung des Alters der Schwangerschaft (Gestationsalter).
  • Die Suche nach auffälligen anatomischen Merkmalen des Embryos.
  • Frühzeitiges Erkennen einer Mehrlingsschwangerschaft.
  • Die Kontrolle des Wachstums des Kindes.


Wenn sich bei diesen Sonografien Befunde ergeben, die kontrolliert werden müssen, kann das dazu führen, dass weitere Ultraschalluntersuchungen oder auch andere
Untersuchungen durchgeführt werden (Kontrolluntersuchungen). Welche Untersuchungen in einzelnen Fall notwendig sind, hängt vom Befund und den daraus entstehenden Fragen ab.

Der folgende Textkasten listet Beispiele für mögliche Kontrolluntersuchungen auf.

Beispiele für notwendige Kontrolluntersuchungen in Rahmen des Screenings
  1. Sicherung des Schwangerschaftsalters wenn
    • die letzte Regel nicht genau erinnert wird
    • die Uterusgröße und das berechnete Alter der Schwangerschaft aufgrund des klinischen oder sonografischen Befundes nicht übereinstimmen
    • bei Übernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt die Untersuchungsergebnisse aus dem Ultraschall-Screening nicht übermittelt wurden.
  2. Kontrolle des kindlichen Wachstums bei

    • Schwangeren mit einer Erkrankung, die zu Entwicklungsstörungen des Föten führen kann (zum Beispiel Diabetes mellitus),
    • Verdacht auf Entwicklungsstörung des Kindes aufgrund vorausgegangener Untersuchungen

  3. Überwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
  4. Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters, wenn die serologischen Untersuchungen der Mutter auffällig sind
  5. Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia
  6. Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung in der Schwangerschaft
  7. Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
  8. Verdacht auf ungünstige Lage des Kindes ab Beginn der 36. Schwangerschaftswoche


Die Ultraschall-Screeninguntersuchung ist nicht ausdrücklich zum Erkennen kindlicher Fehlbildungen und Erkrankungen ausgerichtet. Diese Klärungen sind Ziel
der Pränataldiagnostik.
Zuletzt geändert am: 24.01.2005
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