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Akupunktur

Qualifikation

Die Akupunktur kann sowohl als ein selbstständiges Therapieverfahren erlernt werden, als auch als ein Teilgebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin.

In den meisten Bundesländern ist der Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur für Ärzte durch die Ärztekammern geregelt. Voraussetzung ist in der Regel eine Anerkennung als Facharzt. Bezüglich der Ausbildungszeit und den Inhalten der Akupunkturausbildung gelten meist die Vorgaben der so genannten Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer vom Mai 2005.

Die Ausbildung umfasst über 200 Stunden mit theoretischen und praktischen Anteilen vor. Es sollen Kenntnisse erworben werden zu

  • den naturwissenschaftlichen Grundlagen und klinischen Forschungsergebnissen zur Akupunktur,
  • den Leitbahnen und Akupunkturpunkten,
  • der Indikationsstellung und der Punktauswahl,
  • Stichtechniken und Stimulationsverfahren sowie
  • der Durchführung der Akupunktur einschließlich der Mikrosystemakupunktur z. B. im Rahmen der Schmerztherapie.

Für die Akupunktur von Kreuzschmerzen und Schmerzen bei Kniearthrose als Leitung für die Gesetzlichen Krankenkassen gibt es seit September 2006 exakte Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Danach müssen ab 1. Januar 2007 zu der Akupunkturausbildung und einer Prüfung auch Qualifikationen zur Schmerztherapie und Psychosomatik erworben werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Traditionelle Chinesische Medizin hat eine Vollausbildung für Ärzte entwickelt, die fünf Jahre dauert. Inhalte der Ausbildung sind neben der Akupunktur auch Diätetik, Pharmakologie, Qi Gong, Tuina und Phytotherapie. Es gibt jedoch eine Vielzahl weiterer Gesellschaften, die Akupunkturausbildungen anbieten und es gibt Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Kliniken und Universitäten.
Die Ausbildung in Traditioneller Chinesischen Medizin ist nicht gesetzlich geregelt.
Auch die Akupunkturausbildung für Heilpraktiker ist nicht gesetzlich geregelt.
Zuletzt geändert am: 05.12.2006
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